Berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck
Mit dem Sonderprogramm Bildungsscheck NRW Fachkräfte unterstützt die Landesregierung die die Teilnahme an höherwertigen beruflichen Weiterbildungsangeboten und führt das Förderangebot des Bildungsscheck NRW fort. Der Bildungsscheck wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: (berufs-) abschlussbezogene Angebote, Sprachkurse, EDV-Schulungen sowie Lern- und Arbeitstechniken.
Seit dem 1. Mai 2018 werden auch E-Learning-Angebote gefördert.
Wie wird gefördert?
Beschäftigte erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss von 50 Prozent der Weiterbildungskosten. Bei Weiterbildungen in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Schleswig-Holstein dürfen die Kosten 1.000 Euro nicht überschreiten. Die andere Hälfte tragen Beschäftigte selbst. Pro Bildungsscheck werden maximal 500 Euro ausgezahlt.
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte mit Wohnsitz oder Arbeitsstätte in NRW
- Berufsrückkehrende
Wie oft wird gefördert
Bildungsschecks können jährlich neu beantragt werden. Die Beratung zum Bildungsscheck muss vor dem Start der Weiterbildung stattfinden.
Wie ist der Ablauf?
Für die Vergabe eines Bildungsschecks ist ein Beratungsgespräch Pflicht! Ein Beratungstermin nimmt ca. 30 Minuten in Anspruch. Zum Zeitpunkt der Beratung darf die beantragte Maßnahme noch nicht begonnen haben.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen telefonischen Beratungstermin unter der Telefonnummer 05241-822925.
Folgende Unterlagen werden zwingend für das Gespräch benötigt:
• Ausweis (Pass/Reisepass)
• Information zu dem ausgewählten Kurs, Seminar oder Lehrgang und dem Weiterbildungsanbieter
• Einkommenssteuerbescheid oder
• eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. eine Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht bzw. des Lohnsteuerhilfevereins über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
• eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht
Weitere Informationen
Weitere Infos finden Sie unter: www.mags.nrw