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Sprechfunkzeugnis für Sportbootführerschein (E29535)
Di. 14.03.2023 (18:15 - 21:30 Uhr) - Di. 02.05.2023
Dozentin:
Johanna Boguzki
Das amtliche Funkbetriebszeugnis ist gesetzlich vorgeschrieben für die Teilnahme am See- oder Binnenschifffahrtsfunk. Ein Funkgerät gehört auf nahezu allen privaten Yachten zur Sicherheitsausrüstung. Auch auf vielen Charteryachten befindet sich ein Funkgerät. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Funkgerät an Bord einer Yacht noch nicht. Jedoch ist ein personenbezogener Funkschein vorgeschrieben, sobald sich eine UKW-Sprechfunkanlage an Bord befindet.
Für die Sportschifffahrt gelten in Deutschland folgende Funkbetriebszeugnisse:
Für die Binnenschifffahrt gilt das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI), das Short Range Certificate (SRC) gilt für den Seefunk im Küstenbereich und das Long Range Certificate (LRC) wird auf weltumsegelnden Seereisen empfohlen. Die Funkbetriebszeugnisse gelten international.
Der Kurs geht ein auf den technischen Aufbau, die vorgeschriebene Abwicklung des Sprechfunkverkehrs sowie den Umgang mit dem DCS-Controller. Ferner werde im praktischen Teil der Umgang mit den Geräten und das Absetzen von Funksprüchen geübt.
Es entstehen zusätzliche Kosten für Material, Funkgerätenutzung und Funklizenz in Höhe von bis zu 100,- Euro sowie die Prüfungsgebühr in Höhe von 180,- Euro.
(Test) Sprechfunkzeugnis für Sportbootführerschein (E9001)
Di. 14.03.2023 (18:15 - 21:30 Uhr) - Di. 02.05.2023
Dozentin:
Johanna Boguzki
Testkurs