Information für Teilnehmende
Für das Benutzungsverhältnis zwischen Teilnehmenden und VHS Gütersloh gelten die Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Volkshochschule der Stadt Gütersloh. Das Rechtsverhältnis zwischen der Stadt Gütersloh und den Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen der VHS unterliegt dem öffentlichen Recht.
Die Benutzungs- und Gebührenordnung in der aktuellen Fassung finden Sie hier:
Häufig gestellte Fragen:
Anmeldungen werden sofort nach Veröffentlichung des Kursprogramms auf unserer Homepage entgegengenommen. Sie können Ihre Anmeldung online oder telefonisch vornehmen, per Post zusenden oder persönlich in der Geschäftsstelleder VHS, Hohenzollernstraße 43 abgeben. Bitte benutzen Sie für die telefonische Anmeldung die Tel.-Nr. 05241-822925.
Vor Kursbeginn versendet die VHS eine Teilnahmeinformation mit den genauen Kursdaten und dem Unterrichtsort. Wenn Sie sich online angemeldet haben, erhalten Sie diese per Email. Einen verbindlichen Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung begründet diese Information nicht. Ihr Kursplatz gilt mit der Abgabe Ihrer Anmeldung als belegt, solange Sie von der Volkshochschule keine Absage erhalten. Liegen für einen Kurs keine ausreichenden Anmeldungen vor, wird der Kurs abgesagt und die Teilnehmenden werden entsprechend informiert. Sind zum Zeitpunkt Ihrer Anmeldung bereits alle Kursplätze belegt, werden Sie auf der Warteliste eingetragen. Wir informieren Sie dann sobaldein Kursplatz zur Verfügung steht.
Eine Abmeldung ist möglich, diese muss rechtzeitig schriftlich gegenüber der VHS erfolgen. Es gelten folgende Fristen: Bei Bildungsurlauben, Wochenendseminaren, Kursen im Bereich „Gesunde Ernährung“ und allen Kursveranstaltungen mit max. vier Unterrichtstagen ist eine Abmeldung möglich, wenn die Volkshochschule spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung benachrichtigt wird. Bei langfristigen Veranstaltungen mit fünf oder mehr Unterrichtstagen kann die Abmeldung bis spätestens drei Werktage nach dem ersten Veranstaltungstag erfolgen. Spätere Abmeldungen sind nicht möglich. Die Teilnehmenden bleiben zahlungspflichtig. Für Studienreisen und -fahrten gelten besondere Rücktrittsregelungen.
An den von der Volkshochschule angebotenen Lehrveranstaltungen kann teilnehmen, wer im Laufe des Semesters das 16. Lebensjahr vollendet. Ausnahmeregelungen gelten bei den Kursen für Kinder und Jugendliche. Bei abschlussbezogenen Lehrveranstaltungen kann die Teilnahme von bestimmten Vorkenntnissen abhängig gemacht werden.
Nein, aber ein Woche vor Kursbeginn entscheidet die pädagogische Leitung, ob genügend Anmeldungen vorliegen. Melden Sie sich also bitte rechtzeitig an.
Veranstaltungen finden in der Regel statt, wenn sich mindestens 10 Teilnehmende angemeldet haben. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Kurs bei entsprechender höherer Teilnehmergebühr (s. besondere Hinweise im Kursprogramm wie "Kleingruppe" oder Mindestteilnehmerzahl:8") auch mit einer abweichenden Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Die Zahl der Teilnehmenden kann bei bestimmten Lehrveranstaltungen begrenzt werden, wenn dies aufgrund der Art der Veranstaltung oder der Zahl der zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass bei langfristigen Veranstaltungen eine Zulassung nur bis zum jeweils dritten Kursabend möglich ist, falls der Kurs nicht schon vorher durch Anmeldungen belegt ist. Von der vierten Woche an sind im Interesse eines ungestörten Unterrichts Neuzugänge nicht mehr möglich. Über Ausnahmen entscheidet die pädagogische Leitung.
Das Rechtsverhältnis zwischen der Stadt Gütersloh und den Teilnehmenden an Lehrveranstaltungen der VHS unterliegt dem öffentlichen Recht. Es gilt die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Volkshochschule der Stadt Gütersloh. Das Rechtsverhältnis kommt durch Anmeldung zustande und erlischt in der Regel mit dem Ende der Lehrveranstaltung.
Im Lehrplan werden die Teilnahmegebühren für die einzelnen Kurse ausgewiesen. Sie setzen sich aus der Kursgebühr und ggf. einer Zusatzgebühr zusammen. Damit Sie auch künftig Ihre VHS-Kurse per Lastschrift bezahlen können, benötigen wir von Ihnen ein original unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat. Den dafür nötigen Vordruck können Sie auf der Homepage unter dem Reiter SEPA-Mandat herunterladen und uns zuschicken. Erteilen Sie kein Lastschriftmandat erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Die Kursgebühr muss dann von Ihnen überwiesen werden. In begründeten Einzelfällen kann die Gebühr bar entrichtet werden.
Eine Ermäßigung von 25 % der Teilnahmegebühr wird für Schüler*innen, Vollzeitstudenten*innen und Auszubildende, Inhaber*nnen einer Ehrenamtskarte NRW, Inhaber*innen einer Jugendleitercard,Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst oder FSJ und Schwerbehinderte mit einer Schwerbehinderung von mindestens 80% gegen Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung gewährt. Sozialhilfeempfänger*iinnen und Arbeitslose sowie Inhaber*innen eines Stadtpasses erhalten 50% Ermäßigung. Die Ermäßigung wird auf den festgesetzten Gebührensatz der Lehrveranstaltung errechnet. Auf Prüfungsgebühren,Material- und Zusatzkosten, Gebühren für Einzelveranstaltungen und Kinderkurse sowie Teilnahmergebühren an Studienfahrten und -reisen wird keine Ermäßigung gewährt. Sonstige Ausschlüsse sind im Lehrplan besonders vermerkt. Die Bescheinigung ist bei der Anmeldung, auf jeden Fall aber vor Kursbeginn in der Geschäftsstelle der Volkshochschule Gütersloh zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorzulegen. Bescheinigungen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bereits gezahlte oder eingezogene Gebühren werden erstattet, wenn
- Lehrveranstaltungen abgesagt werden, weil die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird,
- Lehrveranstaltungen nicht durchgeführt bzw. im Semester aufgelöst werden (die Gebührenerstattung erfolgt nach Anzahl der nicht durchgeführten Unterrichtsstunden; Gebühren unter 5,- € werden nicht erstattet),
- Teilnehmende wegen längerer Krankheit, Kuraufenthalt oder Wohnortwechsel an einer weiteren Teilnahme gehindert ist. Die Erstattung erfolgt anteilig nach der Zahl der Unterrichtsstunden. Für Studienfahrten, Wochenendseminaren und Exkursionen gelten besondere Regelungen.
- Für Prüfungsgebühren, die der Volkshochschule von Dritten in Rechnung gestellt werden, bleiben die Teilnehmenden erstattungspflichtig. Gleiches gilt für den in Kochkursen erhobenen Zutatenbeitrag.
Der regelmäßige Besuch von Lehrgängen, Seminaren, Kursen und Arbeitskreisen wird Teilnehmenden auf Wunsch bescheinigt. Teilnahmebescheinigungen können nach Ende eines Arbeitsabschnittes gegen Entrichtung einer Gebühr von 3,- € in der Geschäftsstelle beantragt werden.
Die Haftung der Stadt Gütersloh wegen Personen- oder Sachschäden, die im Rahmen des Benutzungsverhältnisses entstehen, richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften.
Die Veranstaltungsorte entnehmen Sie bitte den Kursbeschreibungen. Da die Volkshochschule in der Regel in den Schulen zu Gast ist, werden die Teilnehmenden gebeten, auf die Ordnung in den Klassenräumen zu achten und auf dem gesamten Schulgelände nicht zu rauchen.
Unterrichtsfreie Zeit ist während der Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen.
Für die Erlebniswochen Ferien.Bilden.Schüler gelten gesonderte Bedingungen